Amtliche Untersuchungen

Hauptuntersuchung (TÜV) und Abgasuntersuchung, Sicherheitsprüfungen, Amtliche Eintragungen durch den TÜV-Prüfer

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Unsere Angebote

Amtliche Untersuchungen HU/AU

Ist die Hauptuntersuchung (HU) inklusive Abgasuntersuchung (AU) bei Ihrem Fahrzeug demnächst fällig? Oder wünschen Sie amtliche Eintragungen für Ein- und Umbauten an Ihrem Fahrzeug durch einen TÜV-Prüfer? In Zusammenarbeit mit dem TÜV Rheinland übernehmen wir die Hauptuntersuchung inklusive der Abgasuntersuchung für Fahrzeuge aller Hersteller und Modelle. Wir überprüfen sicherheitsrelevante elektronische Systeme wie ABS, ESP sowie die Auslöser für Airbags, testen die Brems- und Lenkanlage und werfen einen fachmännischen Blick auf die Auspuffanlage, den Luftfilter und die Einspritzanlage. Sind alle betreffenden Komponenten mangelfrei, folgt die Messung der Abgaswerte. Seit 2018 muss bei dieser Prüfung zwangsläufig eine Endrohrmessung erfolgen. Die reine Überprüfung des elektronischen Bordsystems auf Fehlerquellen ist nicht mehr zulässig.

Warum die TÜV-Prüfung so wichtig ist

Nach §29 der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) sieht der Gesetzgeber eine regelmäßige Hauptuntersuchung inklusive Abgasuntersuchung vor, um die Verkehrssicherheit auf Deutschlands Straßen sicherzustellen. Während Neuwagen erst nach 3 Jahren nach der Erstzulassung das erste Mal zum TÜV müssen, verkürzt sich das Prüfintervall anschließend für alle Autos, Motorräder und Wohnmobile auf alle 2 Jahre. Die Hauptuntersuchung beinhaltet gleichzeitig auch die Abgasuntersuchung. Nach erfolgter Hauptuntersuchung bekommen Sie als Nachweis eine Prüfbescheinigung. Ist diese mangelfrei, trägt der TÜV-Prüfer die Prüfung als bestanden im Fahrzeugschein ein. Für die bestandene Abgasuntersuchung bekommen Sie den so genannten Untersuchungsbericht, ebenfalls einen Eintrag in den Fahrzeugschein sowie eine aktuelle HU-Prüfplakette, das am hinteren Nummernschild angebracht wird.

Der TÜV, wie die Kombination aus Haupt- und Abgasuntersuchung oftmals zusammenfassend genannt wird, stellt die Einhaltung der Verkehrssicherheit eines Fahrzeugs dar und ist dadurch unerlässlich. Ohne gültige HU/AU können also weder Fahrzeuge zugelassen werden noch dürfen bereits angemeldete Fahrzeuge weiterhin benutzt werden. Bevor der TÜV-Prüfer die AU-Plakette ausstellt, müssen also etwaige Mängel zunächst beseitigt werden. Dafür haben Sie einen Monat Zeit, ehe das Fahrzeug im Rahmen der Nachprüfung erneut dem TÜV-Prüfer vorgeführt werden muss. Wer die Frist von vier Wochen verstreichen lässt, muss die HU/AU erneut machen lassen.

Hauptuntersuchung nach § 29 nach StVZO

mit der Zusammenarbeit TÜV Rheinland

Gasanlagenprüfungen

Welche Fahrzeuge müssen zum TÜV?

Nicht nur Autos, sondern sämtliche zulassungspflichtigen Fahrzeuge sowie Anhänger unterliegen der Untersuchungspflicht. Ausgenommen sind lediglich Kraftfahrzeuge mit rotem Kennzeichen sowie Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen wie beispielsweise Roller, S-Pedelecs und Leichtfahrzeuge bis 45 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen.

Woher Sie wissen,
wann die nächste HU/AU fällig ist

Bei einem Blick auf die Prüfplakette sehen Sie sofort, wann die nächste HU/AU für Ihr Fahrzeug fällig ist. Während die Zahl in der Mitte der Plakette für das Jahr der nächsten Hauptuntersuchung steht, steht die Zahl, die ganz oben zu sehen ist, für den Monat. Auch tragen die Prüfplaketten unterschiedliche Farben, die wiederum jeweils für ein bestimmtes Jahr stehen, sodass sie beispielsweise von der Polizei schnell erfasst werden können.

24 Stunden Notfalldienst

TÜV-Prüfung in Haan machen lassen

Wünschen Sie einen Termin für die Hauptuntersuchung Ihres Fahrzeugs inklusive der Abgasuntersuchung in Haan? Dann vereinbaren Sie gern einen Termin für eine amtliche Untersuchung bei uns.